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Das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht im Überblick

Das Verwaltungsrecht ist ein zentraler Bestandteil des öffentlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und der Verwaltung. Es umfasst die gesetzlichen Grundlagen für die Organisation und das Handeln der öffentlichen Verwaltung sowie die Rechte der Bürger gegenüber dieser Verwaltung. 

Das Verwaltungsrecht ist somit ein komplexes und dynamisches Rechtsgebiet, das sicherstellen soll, dass die Verwaltung ihre Aufgaben rechtmäßig und im Sinne der Allgemeinheit erfüllt. Es spielt eine entscheidende Rolle im Verhältnis zwischen Staat und Bürger und bietet Mechanismen zur Kontrolle und Durchsetzung von Rechten.

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Wichtige Aspekte des Verwaltungsrecht

1. Grundlagen

Das Verwaltungsrecht basiert auf dem Grundgesetz und verschiedenen speziellen Gesetzen, die die Aufgaben und Befugnisse der öffentlichen Verwaltung regeln. Es ist sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene relevant.

2. Verwaltungsakte

Ein Verwaltungsakt ist eine Entscheidung der Verwaltung, die auf einen Einzelfall abzielt und unmittelbare Rechtswirkungen für den Betroffenen hat (z. B. Genehmigungen, Bescheide). Verwaltungsakte müssen rechtmäßig sein und bestimmten Formvorschriften genügen.

3. Verwaltungsverfahren

Das Verwaltungsrecht regelt die Abläufe, die bei der Erlass von Verwaltungsakten zu beachten sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Anhörung der Betroffenen
  • Fristen und Mitteilungspflichten
  • Begründungspflichten

4. Rechtsmittel

Bürger haben das Recht, gegen Verwaltungsakte Widerspruch einzulegen oder Klage zu erheben. Die Rechtsmittel sind wichtig, um die Entscheidungen der Verwaltung zu überprüfen und gegebenenfalls anzufechten.

5. Öffentliches Interesse und Ermessen

Die Verwaltung handelt im öffentlichen Interesse und hat bei bestimmten Entscheidungen einen Ermessensspielraum. Das bedeutet, dass sie zwischen verschiedenen rechtmäßigen Handlungsalternativen wählen kann, muss jedoch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung beachten.

6. Besonderes Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht umfasst auch spezielle Bereiche wie:

  • Bau- und Planungsrecht: Regelt die Genehmigung und Durchführung von Bauvorhaben.
  • Umweltrecht: Betrifft den Schutz der Umwelt und die Genehmigung von umweltschädlichen Tätigkeiten.
  • Sozialrecht: Regelt die Ansprüche der Bürger auf soziale Leistungen.

7. Verwaltungsorganisation

Das Verwaltungsrecht beschreibt auch die Struktur und Organisation der Verwaltung, einschließlich der verschiedenen Behörden und deren Zuständigkeiten.