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Das Rechtsgebiet Handelsrecht im Überblick
Dieses beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten beim Kauf unter Privatleuten bzw. Gewerbetreibenden.
Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Handelsgeschäfte.
Bereiche des Handelsrecht
1. Unternehmensrecht
Das Unternehmensrecht umfasst Regelungen zu den verschiedenen Unternehmensformen, deren Gründung, Organisation und Haftung:
- Einzelunternehmen: Eine einfache und schnelle Form der Unternehmensgründung, bei der der Inhaber voll haftet.
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, die eine Eintragung ins Handelsregister erfordert.
- AG (Aktiengesellschaft): Eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist. Sie unterliegt besonderen Anforderungen an Gründung und Organisation.
2. Handelsgeschäfte
Vorschriften über den Abschluss und die Durchführung von Kaufverträgen, einschließlich der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien:
- Abschluss von Kaufverträgen: Die Bedingungen für den rechtmäßigen Abschluss eines Handelsgeschäfts.
- Rechte und Pflichten: Regelungen zu Lieferung, Zahlung und Mängelhaftung.
3. Handelsvertreter und Handelsmakler
Bestimmungen über die Tätigkeit und Rechte von Handelsvertretern und Maklern:
- Handelsvertreter: Selbstständige Vermittler von Geschäften für ein Unternehmen, mit Anspruch auf Provision.
- Handelsmakler: Vermittler von Verträgen zwischen zwei Parteien, deren Tätigkeit auf Neutralität basiert.
4. Wettbewerbsrecht
Regelungen, die fairen Wettbewerb gewährleisten und unlautere Geschäftspraktiken untersagen:
- Fairer Wettbewerb: Schutz vor Monopolen und Kartellen.
- Unlautere Geschäftspraktiken: Verbot von Täuschung, Rufschädigung und anderen unfairen Methoden.
5. Insolvenzrecht
Vorschriften zur Insolvenz von Unternehmen und den damit verbundenen Verfahren:
- Insolvenzverfahren: Regelungen zum Schutz der Gläubiger und zur Sanierung des Unternehmens.
- Haftung: Regelungen zur Haftung des Unternehmens und seiner Organe im Insolvenzfall.