Als Fachanwalt im Privaten Baurecht vertritt die Kanzlei Lang ihre Interessen.
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Das Rechtsgebiet Privates Baurecht im Überblick
Das private Baurecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen im Zusammenhang mit Bauprojekten und Bauverträgen zwischen privaten Parteien.
Wichtige Aspekte des Privaten Baurechts
1. Bauvertrag
Der Bauvertrag bildet die Grundlage für das Bauvorhaben. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherren und Auftragnehmern (z. B. Bauunternehmen). Wichtige Inhalte sind:
- Bauleistungen
- Vergütung
- Bauzeit und Fertigstellung
- Leistungsänderungen
2. VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
Diese Regelung ist besonders relevant im privaten Baurecht. Sie enthält Vorschriften zu den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, zur Abnahme von Bauleistungen, zu Mängelrechten und zu Haftung.
3. Mängelrechte
Wenn Bauleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden (z. B. durch Mängel oder Verzögerungen), stehen dem Bauherrn verschiedene Rechte zu, darunter:
- Nachbesserung
- Minderung des Werklohns
- Schadensersatz
4. Abnahme
Die Abnahme ist ein zentraler Schritt im Bauprozess, der die Übergabe der Bauleistung an den Bauherren markiert. Mit der Abnahme erkennt der Bauherr die Werkleistung an, was verschiedene rechtliche Konsequenzen hat, z. B. den Beginn der Gewährleistungsfrist.
5. Gewährleistung
Nach der Abnahme hat der Auftragnehmer eine gesetzliche Gewährleistungspflicht für Mängel, die in der Regel fünf Jahre beträgt. Bei bestimmten Bauwerken (z. B. Neubauten) kann diese Frist jedoch unterschiedlich geregelt sein.
6. Baurechtsstreitigkeiten
Bei Streitigkeiten zwischen den Parteien (z. B. über Mängel, Verzögerungen oder Zahlungen) können diese oft vor Schiedsgerichten oder ordentlichen Gerichten geklärt werden.
7. Nachbarrecht
Im Rahmen des privaten Baurechts spielen auch nachbarrechtliche Aspekte eine Rolle, insbesondere wenn Bauvorhaben Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke oder Gebäude haben.