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Das Rechtsgebiet Kaufrecht im Überblick

Kaufrecht ist ein zentraler Bestandteil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Aspekte von Kaufverträgen.

Es behandelt insbesondere die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern. 

§

Wichtige Aspekte des Kaufrecht

1. Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Parteien einigen sich über den Kaufgegenstand und den Preis.

2. Pflichten des Verkäufers

  • Lieferpflicht: Der Verkäufer muss die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt und in der vereinbarten Menge liefern.
  • Gewährleistung: Der Verkäufer haftet für Mängel der Ware, die bereits bei Übergabe vorhanden sind. Es gibt gesetzliche Fristen für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

3. Pflichten des Käufers

  • Zahlungspflicht: Der Käufer muss den vereinbarten Preis zahlen.
  • Abnahme: Der Käufer ist verpflichtet, die Ware abzunehmen, sofern sie mangelfrei ist.

4. Mängelrechte

Bei Mängeln hat der Käufer verschiedene Rechte, darunter:

  • Nachbesserung
  • Ersatzlieferung
  • Minderung des Kaufpreises
  • Rücktritt vom Vertrag

5. Besonderheiten im B2B- und B2C-Bereich

Es gibt Unterschiede im Kaufrecht, je nachdem, ob es sich um Geschäfte zwischen Unternehmern (B2B) oder zwischen Unternehmern und Verbrauchern (B2C) handelt. Verbraucherschutzgesetze kommen bei B2C-Käufen zur Anwendung.