Rechtsprechung

Informieren Sie sich hier über ausgewählte neue Entwicklungen & Rechtssprechungen

Aktuelle Entscheidungen

Die Leistung des Auftragnehmers ist mangelhaft, wenn die von ihm eingebaute Heizungsanlage bauaufsichtlich nicht zugelassen ist bzw. die erforderliche bauaufsichtliche Zulassungsbescheinigung nicht vorgelegt wird. 

OLG Hamburg, Urteil vom 01.06.2022, Az.: 4 U 113/18

Leistung muss sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Das Risiko, dass ein Werk für die gewöhnliche Verwendung nicht taugt, bleibt grundsätzlich beim Auftragnehmer. 

OLG Schleswig, Urteil vom 16.11.2021, Az.: 7 U  185/19

Der vom Auftragnehmer geschuldete Werkerfolg richtet sich nicht allein nach der vereinbarten Qualität, Menge und Ausführungsart, sondern auch nach der von den Vertragsparteien gewollten Funktion des Werks. 

OLG München, Beschluss vom 25.01.2021, Az.: 28 U 4343/20 Bau 

Straßenfahrbahn muss rissfrei sein 

OLG Celle Urteil vom 10.06.2021, Az.: 8 U 11 / 20 

Gemeinde darf Hofeigentümer nicht untersagen, die Zufahrt zur öffentlichen Straße zu benutzen. 

Einstweilige Verfügung des AG Nördlingen vom 09.08.2024, Az.: 1 C 508/24

1 Die Mindestwasserführung hängt maßgeblich von den in § 6 Abs. 1 und §§ 27 – 31 WHG genannten gesetzlichen Bewirtschaftungsgrundsätzen und Bewirtschaftungszielen für das betroffene Gewässer ab. 

2 Die Mindestwasserführung ist vor allem nach den hydrologischen Gegebenheiten vor Ort und den ökologischen Erfordernissen im Einzelfall zu bestimmen 

3 Die für die Festlegung der Mindestwassermenge bedeutsamen Bewirtschaftungsziele erschöpfen sich nicht in der in § 27 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 WHG normierten Vermeidung einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes bzw. ökologischen Potenzials eines Gewässers und somit in der Bewahrung eines Status quo, der auch von der vorhandenen Fischpopulation geprägt wird; vielmehr umfassen sie darüber hinaus auch nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 WHG das Verbesserungsgebot, in dessen Rahmen auch die Wiederansiedlung einer bestimmten Fischart angestrebt werden kann 

BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017, Az.: 7 B 3.16

1§ 27 WHG fordert eine Gewässerbewirtschaftung, die eine Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustandes vermeidet. Hierzu gehört die Durchgängigkeit von Stauanlagen für Fische. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die Anlagen stromaufwärts wie stromabwärts schadlos passiert werden können. 

2 die Wasserrechtsbehörde muss ihre im Rahmen des Bewirtschaftungsermessens getroffene Entscheidung nicht danach ausrichten, dass mit der beantragten Gewässerbenutzung in jedem Fall auch ein angemessener Gewinn erzielt werden kann. 

3 Bei der Mindestwasserführung in § 33 WHG handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht, deren Nichterfüllung zwingend zur Versagung der Erlaubnis führt. Die Vorschrift trägt der großen Bedeutung der Mindestwasserführung für die ökologische Funktionsfähigkeit eines Gewässers Rechnung. 

VG Ansbach, Urteil vom 06.07.2016, Az.: AN 9 K 15.00152

Freistaat Bayern muss das Brückenbauwerk an Egau und Ridegau instand setzen. 

Zur Frage der Unterhaltung eines Gewässers nach Art. 22 Abs. 3 BayWG

VG Augsburg, Urteil vom 01.07.2014, Az.: AU 3 K 13.1001

Zur Frage des überragenden öffentlichen Interesses bei der Wasserkraft nach § 2 EEG

VG Würzburg, Urteil vom 08.11.2022, Az.: W 4 K 22.1262 

E.ON Bayern AG muss Vergütung für Strom aus Wasserkraft gemäß §§ 5 und 6 EEG 2004 bezahlen. 

BGH Urteil vom 26.11.2008, Az.: VIII ZR 309/07 

Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH muss Vergütung für Strom aus Wasserkraft gemäß § 66 EEG 2012 in Verbindung mit § 23 EEG 2009 bezahlen. 

AG Amberg, Urteil vom 16.03.2015, Az.: 1 C 523/14 

Bayernwerk AG muss Vergütung für Strom aus Wasserkraft gemäß §§ 16 und 23 EEG 2009 bezahlen. 

AG Regensburg, Urteil vom 27.01.2014, Az.: 9 C 1893/13

E.ON Bayern AG muss Vergütung für Strom aus Wasserkraft gemäß §§ 5 und 6 EEG 2004 bezahlen. 

BGH Urteil vom 26.11.2008, Az.: VIII ZR 309/07 

Nach einer grundlosen, endgültigen Leistungsverweigerung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer entsprechend § 8 Nr. 6 VOB/B eine prüfbare Schlussrechnung gemäß § 14 VOB/B vorlegen. Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrages. 

BGH Urteil vom 28.09.2000, Az.: VII ZR 42/98