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Das Rechtsgebiet Öffentliches Baurecht im Überblick

Das öffentliche Baurecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauvorhaben und ist Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die bei der Planung, Genehmigung und Durchführung von Bauprojekten zu beachten sind.

Das öffentliche Baurecht ist in Deutschland überwiegend durch das Baugesetzbuch (BauGB), die jeweiligen Landesbauordnungen sowie durch kommunale Vorschriften und Pläne geregelt. Es spielt eine entscheidende Rolle in der Planung und Realisierung von Bauprojekten im Einklang mit den öffentlichen Interessen. 

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Wichtige Aspekte des öffentlichen Baurechts

1. Bauleitplanung

Die Bauleitplanung umfasst die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen durch die Gemeinden. Diese Pläne legen fest, welche Flächen für Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebiete genutzt werden dürfen.

2. Baugenehmigung

Bevor ein Bauvorhaben durchgeführt werden kann, ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Diese wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt und stellt sicher, dass das geplante Vorhaben den baurechtlichen Vorschriften, dem öffentlichen Interesse und den Vorgaben des Bauleitplans entspricht.

3. Baurechtsvorschriften

Das öffentliche Baurecht beinhaltet eine Vielzahl von Vorschriften, die Bauvorhaben betreffen, darunter:

  • Bauordnung: Regelt technische und sicherheitsrelevante Anforderungen an Gebäude (z. B. Abstandsflächen, Brandschutz, Barrierefreiheit).
  • Umweltrecht: Berücksichtigt Umweltschutzvorschriften, die bei Bauvorhaben zu beachten sind (z. B. Naturschutz, Immissionsschutz).
  • Nachbarrechtliche Vorschriften: Enthält Regelungen zum Schutz der Nachbarn, die verhindern sollen, dass Bauvorhaben unzulässige Beeinträchtigungen (z. B. Schattenwurf, Lärm) verursachen.

4. Verfahrensrecht

Das Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung ist klar geregelt. Es beinhaltet:

  • Die Einreichung von Antragsunterlagen
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Gegebenenfalls Anhörungen betroffener Nachbarn

5. Widerspruchs- und Klageverfahren

Nach der Erteilung einer Baugenehmigung können Nachbarn und andere Betroffene Widerspruch einlegen oder Klage erheben, wenn sie die Genehmigung für rechtswidrig halten.

6. Öffentliches Interesse

Das öffentliche Baurecht zielt darauf ab, eine geordnete und nachhaltige Entwicklung des Bauens zu gewährleisten, indem es die Interessen der Allgemeinheit (z. B. Stadtentwicklung, Umweltschutz) berücksichtigt.