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Das Rechtsgebiet Erbrecht im Überblick
Das Erbrecht regelt alle rechtlichen Fragen rund um den Nachlass einer verstorbenen Person. Es bestimmt, wer das Vermögen (z. B. Geld, Immobilien, Wertgegenstände) sowie die Schulden des Verstorbenen erbt und wie das Erbe aufgeteilt wird.
Das Erbrecht hat zentrale Bedeutung für die Vermögensnachfolge und bietet eine Grundlage für die gerechte Verteilung des Nachlasses. Das deutsche Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und umfasst verschiedene Bereiche
Grundprinzipien des Erbrechts
1. Gesetzliche Erbfolge
Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese orientiert sich an den Verwandtschaftsverhältnissen und teilt die Erben in Ordnungen ein:
- Erben erster Ordnung sind Kinder des Verstorbenen sowie deren Nachkommen.
- Erben zweiter Ordnung sind Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (also Geschwister des Verstorbenen).
- Erben dritter Ordnung sind Großeltern und deren Nachkommen.
Der Ehepartner hat ein Sondererbrecht, das je nach Güterstand und weiteren Erben variiert.
2. Testament und Erbvertrag
Ein Testament oder Erbvertrag ermöglicht es einer Person, den Nachlass selbst zu regeln. Damit können gesetzliche Erben umgangen oder bestimmte Vermögenswerte gezielt verteilt werden. Es gibt zwei Hauptformen:
- Eigenhändiges Testament: Es muss handschriftlich und eigenhändig verfasst, unterschrieben und mit Datum versehen sein.
- Notarielles Testament: Es wird durch einen Notar aufgesetzt und hat höhere Beweiskraft, was die Echtheit angeht.
Ein Erbvertrag wird zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen geschlossen und bedarf der notariellen Beurkundung.
3. Pflichtteil
Pflichtteilsberechtigt sind nahe Angehörige (Kinder, Ehegatten und ggf. Eltern des Erblassers), die auch dann einen Anspruch auf einen Teil des Erbes haben, wenn sie durch ein Testament enterbt wurden. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs und muss in Geld ausgezahlt werden.
4. Erbengemeinschaft
Wenn mehrere Personen erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Alle Erben sind Miteigentümer des Nachlasses und entscheiden gemeinsam über dessen Verwaltung und Aufteilung. Die Auflösung der Erbengemeinschaft erfolgt durch die Auseinandersetzung, bei der das Erbe unter den Erben aufgeteilt wird.
5. Nachlassverwaltung und Schuldenhaftung
Der Erbe übernimmt nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Verstorbenen. Um das Haftungsrisiko zu begrenzen, kann der Erbe:
- das Erbe ausschlagen,
- innerhalb von sechs Wochen eine Nachlassverwaltung beantragen oder
- die Nachlassinsolvenz eröffnen lassen.
6. Erbschein
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das den Erben als rechtmäßigen Nachfolger ausweist und für die Abwicklung des Nachlasses, insbesondere bei Banken und Behörden, erforderlich ist. Er wird beim Nachlassgericht beantragt.